Können bereits durch den Bund geförderte Infrastrukturen innerhalb der Zweckbindungsfrist überbaut werden, wenn durch den Überbau höhere Bandbreiten erzielt werden? Wird dann die ursprüngliche Zuwendung zurückgefordert? Welche zuwendungsrechtlichen Konsequenzen hat ein solcher Überbau für den Zuwendungsempfänger?
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